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Baubürgschaften im Überblick

Im Baugewerbe geht es häufig sehr risikoreich zu. Bauprojekte sind mit hohen Kosten verbunden und meist sehr langwierig. Es wird viel Geld investiert, noch bevor eine Leistung vollständig ausgeführt wurde. So ergeben sich über die Planungs-, Bau- und Gewährleistungsphase hinweg für den Bauherren unterschiedlichste Risiken, denn gerade bei längeren Projekten arbeiten oft unterschiedliche Betriebe an einer Fertigstellung. Es gibt verschiedenste Sicherheitseinforderungen, die vom Auftragnehmer verlangt werden. Diese werden meist in Form von Baubürgschaften gewährleistet. In der Baubranche gibt es beispielsweise Vertragserfüllungs-, Mängelgewährleistungs-, Anzahlungs- und Bietungsbürgschaften.

Inhaltsübersicht

  1. Der Vorteil von Bürgschaften
  2. Bürgschaften für das Baugewerbe
  3. (a) Bietungsbürgschaft
  4. (b) Vertragserfüllungsbürgschaft
  5. (c) Anzahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft
  6. (d) Bauhandwerkersicherungsbürgschaft
  7. (e) Gewährleistungsbürgschaft
  8. Bankbürgschaft oder Bürgschaftsversicherung?
  9. Liquidität und Handlungsspielraum behalten

Der Vorteil von Bürgschaften

Sowohl für Auftragnehmende als auch -gebende der Baubranche bieten Bürgschaften Vorteile. Wie schon beschrieben sind Bauprojekte oft mit hohen Investitionen von finanziellen und zeitlichen Ressourcen verbunden. Dementsprechend bieten Bürgschaften dem Bauherrn über den kompletten Bauprozess hinweg unterschiedlichste Sicherheiten, die garantieren, dass das geplante Projekt ordnungsgemäß und ohne größere Geldverluste durchgeführt wird. Sie schützen beispielsweise vor dem Fall, dass der Auftragnehmer während der Bauphase Insolvenz anmelden muss und der Auftraggeber daraufhin auf seinem halbfertigen Bau ohne Geld sitzen bleibt.

Für Handwerker oder Bauunternehmen ist es also an der Tagesordnung, dass Auftraggebende Sicherheitseinbehalte fordern. Gewisse Anteile der Auftragssumme werden erst im Nachhinein ausgezahlt. Den ausführenden Firmen drohen in der Folge finanzielle Engpässe für andere Aufträge durch eingeschränkte Liquidität. Bürgschaften über Avalkredite bei Banken oder Kautionsversicherungen können dem Abhilfe schaffen. Eine dritte Person, der Bürge, wird in den Bauvertrag zwischen Bauherrn und Auftragnehmenden einbezogen. Sie bürgt dafür, dass die Hauptschuld gegenüber dem Auftraggeber erfüllt wird. Liegt dem Bauherrn eine solche Bürgschaft in Form einer Bürgschaftsurkunde vor, bleibt die gesamte Auftragssumme dem ausführenden Unternehmen überlassen. In der Folge kann der Auftragnehmer mit wesentlich mehr Handlungsspielraum und einer erhöhten Liquidität agieren.

Bürgschaften für das Baugewerbe

Baubürgschaften, die gesetzlich meist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert sind, sichern den Bauherrn gegen Zahlungsausfälle während des gesamten Bauvorhabens ab. Zeitlich und inhaltlich können sie alle Phasen des Projekts von der Vergabe des Auftrags bis hin zum Abschluss der Gewährleistungsphase umfassen. Welche Bürgschaften es für die einzelnen Bauphasen gibt, haben wir hier kurz für Sie zusammengestellt.

Bietungsbürgschaft

Inhalt:

Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen in der Baubranche wird immer mithilfe von Ausschreibungsverfahren durchgeführt. Die Bietungsbürgschaft dient dem Auftraggeber, der die Ausschreibung verantwortet, dabei als Sicherheit, dass bei späterer Auftragserteilung das Unternehmen den Bauvertrag tatsächlich unterschreibt und außerdem die Angebotskonditionen einhält. Die Bürgschaft gilt für den gesamten Zeitraum der Ausschreibung, die in der Regel drei bis sechs Monate dauert.

Zweck:

Die Bietungsbürgschaft sichert den Auftraggeber gegen die finanziellen Folgen einer Veränderung der Angebotskonditionen während der Ausschreibungsphase ab. Sollte der Auftragnehmer sein abgegebenes Angebot in dieser Zeit also nicht aufrechterhalten können, werden mit der Bürgschaft alle eventuellen entstehenden Mehrkosten für den Auftraggeber abgedeckt.

Vertragserfüllungsbürgschaft

Inhalt:

Die Vertragserfüllungsbürgschaft nach VOB und BGB bietet dem Bauherrn die Sicherheit, dass alle vertraglich festgehaltenen Pflichten vom Bauunternehmen oder unter bestimmten Umständen dem Bürgen erfüllt werden. Neben der Insolvenz des Auftragnehmenden zählen Mängelansprüche gegen den Auftragnehmer, ein Schuldnerverzug oder die berechtige Kündigung des Werkvertrags durch den Auftraggeber zu derartigen Umständen. Meist besteht die Vertragserfüllungsbürgschaft nach VOB aus der Ausführungs- und Gewährleistungsbürgschaft. Sie gilt demnach ab der Vertragsunterzeichnung bis zum Ende der Gewährleistungsfrist.

Zweck:

Da der Bauherr interessiert daran ist, dass sein Bauprojekt zum festgelegten Termin und ohne Mängel fertiggestellt wird, bietet ihm die Vertragserfüllungsbürgschaft eine Garantie für das Gelingen seines Bauvorhabens. Sie sichert den Anspruch auf die Vertragserfüllung aller festgelegten Pflichten zwischen Auftraggeber und -nehmer ab, sei es durch den Auftragnehmer selbst oder im Falle der Insolvenz durch die als Ersatz eingestellten Unternehmen. Weitere Informationen zur Vertragserfüllungsbürgschaft finden Sie hier.

Anzahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft

Inhalt:

Um als Bauunternehmen für einen Auftrag beispielsweise teure Materialien anschaffen zu können, die verbaut werden müssen, verlangt der Auftragnehmer oft eine Anzahlung, um diese finanzieren zu können. Die Anzahlungsbürgschaft, die auch als Vorauszahlungsbürgschaft betitelt wird, dient dem Auftraggeber als Absicherung für solche im Voraus getätigten Zahlungen.

Zweck:

Sollten Materialien nicht ordnungsgemäß geliefert werden oder der Auftragnehmer insolvent gehen, bietet die Anzahlungsbürgschaft dem Auftraggeber die Gewährleistung, dass ihm seine Vorauszahlung durch einen Bürgen erstattet wird. Das Risiko des Geldverlustes durch im Voraus getätigte Zahlungen wird durch diese Bürgschaft somit vollständig abgedeckt. Weiteres zur Anzahlungsbürgschaft lesen Sie hier.

Bauhandwerkersicherungsbürgschaft

Inhalt:

Werden Bauprojekte in Zusammenarbeit mit weiteren Firmen durchgeführt, ist die Bauhandwerkersicherungsbürgschaft von Bedeutung. Eingesetzt wird sie bei der Erstellung von Bauwerken und Außenanlagen. Diese Bürgschaft verlangt der Auftragnehmer gegenüber dem Bauherrn bzw. dem Bauträger für Generalübernehmer, um seine Werklohnansprüche und Vorauszahlungsverpflichtungen abzusichern, sollte der Auftraggeber nach Erstellung des Bauwerks zahlungsunfähig werden.

Zweck:

Nach den gesetzlichen Bestimmungen wird der für den Bau zu zahlende Werklohn durch den Bauherrn erst nach der Abnahme des erstellten Werkes fällig. Ohne jegliche Absicherung würde der Auftragnehmer das Vorleistungs- und Insolvenzrisiko völlig allein tragen müssen und bliebe bei Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebenden auf allen Kosten sitzen. Die Bauhandwerkersicherungsbürgschaft dient also dem Schutz des Werklohnanspruches des Auftragnehmenden. Dieser Schutz ist der Sicherungszweck.

Gewährleistungsbürgschaft

Inhalt:

Die Gewährleistungsbürgschaft sichert dem Bauherrn die Behebung entstandener Mängel nach Auftragserfüllung ab. Sie stellt eine attraktive Alternative zum Sicherheitseinbehalt der Auftragssumme dar und ist ein wichtiger Bestandteil von Werkverträgen. Oft ist sie deswegen auch Teil der Vertragserfüllungsbürgschaft.

Zweck:

Sollte der Auftragnehmer seiner Pflicht, nach erfolgter Werkabnahme innerhalb der Gewährleistungsfrist entstehende Sachmängel zu beheben oder finanziell für sie aufzukommen, nicht nachgehen können, bürgt eine Bank oder Versicherung für ihn. Gründe dafür könnten beispielsweise die Anmeldung der Insolvenz des Auftragnehmers sein. Der Bürge stellt dem Auftraggeber die in der Bürgschaft festgelegte Höhe der Kosten, die aufgrund von Mängeln am Bauwerk aufgetreten sind. Der Bauherr sichert sich so finanziell gegen eventuell auftretende Schadenskosten ab.

Bankbürgschaft oder Bürgschaftsversicherung?

Baubürgschaften können sowohl über einen Avalkredit bei der Bank als auch über eine Bürgschaftsversicherung abgeschlossen werden. Bürgschaftsversicherungen bieten mit ihren Avalen den großen Vorteil, dass weder Ihr Kreditrahmen noch Ihr Rating belastet werden. Das bietet Ihnen gleichzeitig mehr Liquidität und einen erweiterten Handlungsspielraum bei weiteren Aufträgen. Mithilfe eines Bürgschaftsrahmen haben Sie außerdem die Möglichkeit, mehrere Bürgschaften gleichzeitig abzuschließen.

Das bieten Ihnen die Dannenberg Versicherungsmakler GmbH

Die Dannenberg Versicherungsmakler GmbH haben sich seit über 30 Jahren auf Bürgschaftsversicherungen oder auch Kautionsversicherungen im Baubereich spezialisiert. Sie kooperiert mit allen in Deutschland zugelassenen Bürgschaftsversicherern. Dadurch profitieren Sie von langjähriger Erfahrung und besten Konditionen für Ihr individuelles Anliegen. Da es in der Baubranche oft um langfristige Bürgschaften und Verträge geht, ist die Arbeit der Dannenberg Versicherungsmakler GmbH auf dauerhafte Kooperation ausgelegt, um gezielt und individuell auf Ihre aktuellen Bedürfnisse zu reagieren. Für die Inanspruchnahme von Beratungen fallen für Sie obendrauf keinerlei Kosten an.

Optimieren Sie die Baubürgschaften

Liquidität und Handlungsspielraum behalten

Wer in der Baubranche standhalten will, muss seinem Auftraggeber entsprechende Sicherheiten bieten. Bürgschaften bieten dem Auftraggeber als auch -nehmer die nötigen Garantien für einen risikoarmen und erfolgreichen Bau. Bürgschaftsversicherungen sorgen dazu im Gegensatz zu Bankversicherungen beim Auftragnehmer für eine gesteigerte Liquidität und eine daraus resultierende Handlungsfreiheit.

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