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Die Vertragserfüllungsbürgschaft für Bauträger

Bauprojekte sind meist äußerst langwierig, kostenintensiv und komplex. Viele oft verschiedene Betriebe arbeiten an der Fertigstellung. Für den Bauherrn entstehen dadurch hohe Risiken, wenn die Arbeitsleistung des Auftragnehmenden nicht erbracht oder termingerecht erfüllt wird.

Inhaltsübersicht

  1. Wozu die Vertragserfüllungsbürgschaft?
  2. Der rechtliche Rahmen der Vertragserfüllungsbürgschaft im BGB und VOB
  3. Wie hoch ist der Sicherheitseinbehalt der Vertragserfüllungsbürgschaft?
  4. Wann wird der Sicherheitseinbehalt in Anspruch genommen und wann zurückgegeben?
  5. Die lohnende Alternative: Bürgschaftsversicherungen
  6. Wichtige Fragen auf einen Blick

Schließen Bauherr und Bauunternehmen also einen Bauvertrag, dient die Vertragserfüllungsbürgschaft dem Auftraggeber dazu, sich zum Beispiel vor einer Insolvenz des Auftragnehmenden abzusichern. Der Bauherr besitzt somit eine Vertragserfüllungssicherheit, falls das Bauunternehmen seinen vertraglichen Pflichten aus verschiedenen Gründen nicht nachkommen kann. Neben der Insolvenz des Auftragnehmenden zählen Mängelanspruche gegen den Auftragnehmer, ein Schuldnerverzug oder die berechtige Kündigung des Werkvertrags durch den Auftraggeber zu derartigen Gründen.

Die Vertragserfüllungsbürgschaft ist ab der Vertragsunterzeichnung bis zum Ende der Ausführungsphase gültig. Üblich ist, dass diese danach in eine Gewährleistungsbürgschaft umgewandelt wird, die eine Gültigkeit der Bürgschaft während der Gewährleistungsfrist garantiert. Deswegen wird sie oft als eine Kombination aus Ausführungsbürgschaft und Gewährleistungsbürgschaft beschrieben.

Wozu die Vertragserfüllungsbürgschaft?

Für den Bauherrn bietet die Vertragserfüllungsbürgschaft eine nötige Sicherheit. Der Auftraggeber ist daran interessiert, dass sein in Auftrag gegebenes Bauprojekt zum festgelegten Termin und ohne Mängel fertiggestellt wird. Er stellt mit einer Bürgschaft sicher, dass der Bauträger alle im Bauvertrag festgehaltenen Pflichten erfüllt und entstandene Mängel selbst behebt. Mithilfe der Bürgschaft ist er im Falle der Insolvenz des Auftragnehmers außerdem dazu befähigt, andere Betriebe einzustellen, die die Arbeiten des vorherigen Bauträgers vervollständigen. So entstehen ihm im Nachhinein keine zusätzlichen Kosten und er besitzt im schlimmsten Fall auch kein unfertiges Bauprojekt.

Der rechtliche Rahmen der Vertragserfüllungsbürgschaft im BGB und VOB

Gesetzlich ist die allgemeine Vertragserfüllungsbürgschaft einerseits im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 433, 631, 632a BGB), anderseits als Abschnitt in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (§ 17 VOB/B) verankert. Rechtlich untersteht die Vertragserfüllungsbürgschaft VOB den Richtlinien der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B). In der Verordnung sind unter anderem folgende Ansprüche an die Bürgschaft festgehalten:

  • Die Bürgschaft zur Vertragserfüllung darf nicht auf einen explizit genannten Zeitraum, der in der Bürgschaftserklärung festgehalten wird, begrenzt sein. Gültig ist die Vertragserfüllungsbürgschaft ab Unterzeichnung des Vertrages und bis zur Abnahme des fertigen Bauprojekts. Da eine Vertragserfüllungsbürgschaft aber oft in eine Gewährleistungsbürgschaft umgewandelt wird, verlängert sich diese Gültigkeit um die Gewährleistungsfrist. Diese Umwandlung muss aber im Vorhinein zwischen Auftraggebenden und -nehmenden vereinbart worden sein.
  • Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, eine Bürgschaft der Vertragserfüllung auf erstes Anfordern zu fordern. Hier würde der Auftraggeber den Bürgen dazu anhalten, die verbürgte Summe sofort, also ohne weitere Begründung, auszubezahlen. Dies würde ihn gegenüber dem Auftragnehmenden bevorteilen.
  • Das einbehaltene Bürgschaftsgeld darf 5% der Auftragssumme nicht überschreiten. In der Praxis ist es allerdings üblich, bis zu 10% des Auftragsvolumens zu fordern, da die durch Schäden entstandenen Kosten oft sehr hoch ausfallen. Diese Vorgehensweise ist allgemein anerkannt und wird nicht beanstandet.

Wie hoch ist der Sicherheitseinbehalt der Vertragserfüllungsbürgschaft?

In der Regel liegt die übliche Höhe von Vertragserfüllungsbürgschaften bei 10% der Netto-Auftragssumme. Ist der Auftragnehmer jedoch nicht vorsteuerabzugsberechtigt, ist also zum Beispiel Kleinunternehmer, werden 10 % des Brutto-Auftragswert berechnet.

Wann wird der Sicherheitseinbehalt in Anspruch genommen und wann zurückgegeben?

Im Vorhinein werden vertraglich oder in einer gesonderten Sicherungsabrede festgehalten, unter welchen Bedingungen der Sicherheitseinbehalt vom Arbeitgeber in Anspruch genommen werden darf. Eine solche Bedingung kann zum Beispiel sein, wenn der Auftragnehmer insolvent geht und damit unfähig ist, dass Bauprojekt zu beenden und die geforderten Leistungen zu erfüllen. Ist dies der Fall, ist es dem Bauherrn erlaubt, dass einbehaltene Geld aus der Bürgschaft für die Bezahlung einer weiteren Firma zu nutzen, die den Bau abschließen kann.

Ist die geregelte Leistung des Auftragnehmers allerdings vollständig erbracht worden, die Abnahme des Baus also durchgeführt, endet die Bürgschaft und wird zurückgegeben. Sollte die Vertragserfüllungsbürgschaft allerdings auch eine Gewährleistungsbürgschaft beinhalten, verschiebt sich die Rückgabe zeitlich. Erst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist ohne Mängelansprüche, wird die Bürgschaftsurkunde an den Auftragnehmer zurückgegeben.

Die lohnende Alternative: Bürgschaftsversicherungen

Der finanzielle Sicherheitseinbehalt des Auftraggebers bietet dem Auftragnehmenden viele Nachteile. Bauträger haben meist mehrere Projekte, an denen sie arbeiten, die hohe Vorfinanzierungen fordern. Auftragnehmende sind dadurch oft starken finanziellen Belastungen ausgesetzt, die das Risiko einer Insolvenz ansteigen lassen. Die Sicherheitsleistung in Form des Sicherheitseinbehalts steigert dieses Risiko zusätzlich. Es sollte also versucht werden, weiteren Engpässen in den Finanzen möglichst aus dem Weg zu gehen.

Eine Alternative zum Sicherheitseinbehalt bietet eine Bürgschaft von einer Bank oder Versicherung. Es entsteht eine dritte Instanz, die im Schadens- oder Insolvenzfall als Bürgen für den Bauträger auftritt, ohne dass dieser etwas von der Auftragssumme verliert. Der Bauträger erhält von der Bank oder Versicherung eine Bürgschaft für den Zeitrahmen des Bauprojekts beziehungsweise gegebenenfalls auch für die Gewährleistungsfrist ab. Bei der Bank bekommt der Auftragnehmer eine Bürgschaftsurkunde für den Auftraggeber. Eine Bankbürgschaft hat allerdings den Nachteil, dass die Kreditlinie belastet wird und so weiteres Geld für Dinge wie Materialanschaffung oder Personalkosten verwehrt bleiben.

Die Bürgschaft bei einer Versicherung wiederum gewährleistet eine erhöhte Liquidität und belastet Ihre Kreditlinie nicht. Der Kreditrahmen der eigenen Bank bleibt unberührt und kann für anderweitige Anschaffungen genutzt werden. Außerdem sind für den Abschluss der Bürgschaft bei einer Versicherung im Gegensatz zur Bankbürgschaft in den meisten Fällen keine Sicherheiten zu erfüllen. Statt Zinsen und Bearbeitungsgebühren fallen für den Auftragnehmer lediglich Beiträge an, die aber günstig und transparent gehalten werden können. Mithilfe eines Bürgschaftsrahmens bei einem Versicherer ist es außerdem unkompliziert und schnell möglich, weitere Bürgschaften hinzuzufügen. Ist eine Bürgschaft beauftragt, wird Ihnen eine Urkunde zugeschickt, die Sie als Sicherheit bei Ihrem Auftraggeber vorlegen können. Diese ist gleichzeitig der gültige Nachweis Ihrer Bürgschaft. Ist Ihre Leistung abgenommen, wird die Urkunde dementsprechend an den Versicherer zurückgegeben. Erfahren Sie hier mehr über die Funktionsweise und Vorteile von Bürgschaftsversicherungen.

Wichtige Fragen auf einen Blick

Wie hoch ist der Sicherheitseinbehalt der Vertragserfüllungsbürgschaft?

In der Regel werden zwischen 5 % und 10 % der Brutto-Auftragssumme vom Auftraggeber als Sicherheit einbehalten. Wird eine Bürgschaft mit einer Versicherung abgeschlossen, fallen je nach Höhe des Bürgschaftsrahmen unterschiedliche Kosten an.

Ab welcher Auftragssumme ist eine Vertragserfüllungsbürgschaft sinnvoll?

Meist wird vom Auftraggeber erst ab einer Höhe der Auftragssumme von 20.000 € eine Sicherheit in Form einer Vertragserfüllungsbürgschaft gefordert.

Welche Rolle spielen Brutto- und Netto-Auftragssumme bei der Vertragserfüllungsbürgschaft VOB?

Wie bereits beim Sicherheitseinbehalt beschrieben, wird dieser normalerweise in der Höhe von 10 % von der Netto-Auftragssumme abgezogen. Ist der Auftragnehmer allerdings nicht vorsteuerzugsberechtigt, ist also beispielsweise Kleinunternehmer, gilt die Brutto-Auftragssumme.

Wie lang ist eine Vertragserfüllungsbürgschaft VOB gültig?

Meist ist die Bürgschaft nach Abnahme des Bauprojekts abgelaufen, wenn also die vertraglich festgehaltene Leistung des Auftragnehmers vollständig erfüllt wurde. Da die Vertragserfüllungsbürgschaft aber häufig in eine Gewährleistungbürgschaft umgewandelt wird, bleibt sie bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist gültig.

Wer trägt die Kosten einer Vertragserfüllungsbürgschaft?

Die Kosten für die Vertragserfüllungsbürgschaft trägt der Auftragnehmer, also das beauftragte Unternehmen. Dies kann entweder in Form des Sicherheitseinbehaltes der Auftragssumme oder durch eine Bankbürgschaft oder Bürgschaft bei einem Versicherer sein. Bei der Bankbürgschaft entstehen Zinsen und Bearbeitungsgebühren, bei der Bürgschaft vom Versicherer günstige Beiträge.

Die lukrativste Lösung für sein Unternehmen finden

Bei großen Bauprojekten kommt man um die Stellung von finanziellen Sicherheiten nicht mehr herum. Die Frage, die Sie sich als Bauträger also stellen sollten, ist nicht ob, sondern vor allem welche Form einer Vertragserfüllungsbürgschaft für Sie am sinnvollsten ist. Natürlich spielt dabei auch eine Rolle, welche Höhe an sonstigen finanziellen Mitteln Ihnen zur Verfügung stehen. Bürgschaftsversicherungen bieten Ihnen Liquidität und gleichzeitig die Sicherheit, die Sie Ihren Auftraggebern bieten wollen.

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