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Die Vorauszahlungsbürgschaft

In den letzten Wochen sind die Materialpreise für Baustoffe teilweise exorbitant nach oben geschnellt. Für viele ein Problem!

Um kostenintensive Aufträge und Vorleistungen zu finanzieren, ist es für viele Unternehmen erforderlich, Anzahlungen von ihren Auftraggebern einzufordern. Diese wiederum erwarten Sicherheiten vom Auftragnehmenden, um das Geld vorzustrecken. Um diese Sicherheit zu garantieren, gibt es die Vorauszahlungsbürgschaft. Was es mit dieser Bürgschaft auf sich hat, wie sie abläuft und welche Vorteile sie bietet, lesen Sie hier.

Was ist eine Vorauszahlungsbürgschaft?

Die Vorauszahlungsbürgschaft, die oft auch als Anzahlungsbürgschaft betitelt wird, dient dem Auftraggeber als Absicherung für seine im Voraus getätigte Zahlung an den Auftragnehmer. Handelt es sich bei einem Bauprojekt um beispielsweise teure Materialien, die verbaut werden müssen, verlangt der Auftragnehmer vom Auftraggebenden oft eine Anzahlung, um diese zu finanzieren. Der Auftraggeber benötigt auf der anderen Seite eine Sicherheit, dass im Falle der Insolvenz des Unternehmens oder wenn Materialien nicht richtig geliefert werden, seine Vorauszahlung zurückgezahlt wird. Dafür tritt die dritte Instanz des Bürgen ein. Der Bürge ist entweder eine Bank oder ein Versicherungsunternehmen, der dem Auftraggeber seine Vorauszahlung erstattet, sollte der Auftragnehmer dazu nicht mehr in der Lage sein. Die Vorauszahlungsbürgschaft deckt damit das Verlustrisiko der zuvor getätigten Zahlungen des Auftraggebers an den -nehmer.

Auch wenn beide Begriffe, sowohl die Vorauszahlungsbürgschaft als auch die Anzahlungsbürgschaft, in der Praxis gerne verwendet werden, sind sie als Synonyme zu betrachten. Oft ist die Vorauszahlungsbürgschaft auch Teil der Vertragserfüllungsbürgschaft.

Wann und für wen ist die Vorauszahlungsbürgschaft sinnvoll?

Wie im Namen schon enthalten, gilt die Vorauszahlungsbürgschaft für Zahlungen im Voraus eines erteilten Auftrags. Müssen also hohe Kosten für Materialien oder andere Leistungen vor dem eigentlichen Auftrag getätigt werden, wird vom Auftraggebenden oft eine Anzahlung gefordert, die dementsprechend auch mit einer Sicherheit ausgestattet werden sollte. Oft ist eine Absicherung in Form der Vorauszahlungsbürgschaft sogar eine Voraussetzung, um einen Auftrag überhaupt ausführen zu dürfen. In der Praxis wird die genaue Summe der Anzahlung im gemeinsam beschlossenen Vertrag festgehalten.

Die Vorauszahlungsbürgschaft ist für alle Unternehmen interessant, die für Vorleistungen Vorauszahlungen von ihren Auftraggebern erhalten, die also im Rahmen ihrer Verträge und AGB´s mit Anzahlungen arbeiten. Das betrifft meist kleine und mittelständische Unternehmen aus dem Maschinen- und Anlagenbau sowie aus dem Bauhaupt- und Baunebengewerbe. Besonders im Maschinen- und Anlagenbau entstehen oft hohe Kosten bei der Materialbeschaffung.

Der Ablauf einer Vorauszahlungsbürgschaft

Ein Unternehmen, beispielsweise ein Automobilkonzern, beschließt den Bau einer Produktionsstraße. Die Fertigung dieser Straße wird bei einem Maschinenbauer in Auftrag gegeben. Da die Beschaffung des Materials sehr teuer ist, vereinbaren die beiden Unternehmen vertraglich eine Anzahlung von 70% des Kaufpreises für die Materialkosten. Um dem Automobilkonzern die ausreichende Sicherheit vor einer möglichen Insolvenz als Auftragnehmer geben zu können, stellt dieser eine Anfrage auf eine Vorauszahlungsbürgschaft bei einer Bank oder einem Versicherungsunternehmen. Die Anfrage beinhaltet unter anderem die gewünschte Höhe der Vorauszahlung. Nach dem Ausloten des richtigen Angebots und der Angabe aller wichtigen Daten, wird der Antrag abgeschickt und der Bürgschaftsvertrag geschlossen. Der Versicherer oder die Bank stellt dem Auftragnehmer die Bürgschaftsurkunde aus, die wiederum an den Kunden, in diesem Beispiel der Automobilkonzern, weitergegeben wird. Der Auftraggeber besitzt nun die Sicherheitsgarantie für seine Anzahlung und kann den zurückgehaltenen Geldbetrag an den Maschinenbauer auszahlen.

Die Höhe der Anzahlungsbürgschaft beträgt maximal 100 % der geleisteten Anzahlung. Allerdings liegt die übliche Bürgschaftssumme aus der Praxis bei nur etwa 30-50 % der Auftragssumme. Bei Vertragsabschluss der Bürgschaft kann diese frei und individuell geregelt werden.

Auch die Laufzeit der Vorauszahlungsbürgschaft ist exklusiv im Vertrag festgehalten. Sie ist unter anderem abhängig von der jeweiligen Zeit bis zur Abnahme oder auch Zwischenabnahme des spezifischen Bauvorhabens und wird üblicherweise durch die Erfüllung bestimmter Ziele und Ansprüche definiert. Die Vorauszahlung wird in der Regel vom Auftraggeber mit den Abschlagrechnungen des Auftragnehmers so lange verrechnet, bis diese vollständig getilgt ist. Ist dies erfüllt, kann die Bürgschaftsurkunde wieder an den Auftragnehmer zurückgegeben werden. Die Bürgschaft an sich ist also unbefristet und erlischt in dem Moment, an dem ihre Rückgabe vollzogen wird.

Bürgschaftsversicherungen als Alternative zu Bankbürgschaften

Eine Vorauszahlungsbürgschaft kann entweder bei einer Bank oder einer Versicherung beantragt werden. Für Bürgschaften berechnen Banken eine Provision. Die Kosten schwanken zwischen 1,5 und 5 %. Der Betrag muss bis zum Ende der Bürgschaft an die Bank gezahlt werden. Die Zahlung kann monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich erfolgen. Dies ist individuell mit der Bank zu vereinbaren. Eine Bankbürgschaft erfordert vom Antragstellenden allerdings gewisse Sicherheiten und belastet zusätzlich die Kreditlinie des Unternehmens.

Eine Bürgschaft bei einer Versicherung bietet im Gegensatz zur Bankbürgschaft einige Vorteile. Beim Versicherungsunternehmen entfallen umfangreiche Risikoprüfungen. Eine Erstellung der Bürgschaftsversicherung oder auch Kautionsversicherung kann so schneller und einfacher durchgeführt werden. Außerdem ermöglichen die Onlineportale der Versicherer einen unkomplizierten Antrag der Vorauszahlungsbürgschaft.

Auch bei den Kosten spart der Antragstellende. Durchschnittlich liegen diese bei jährlich rund 1,5 % der Bürgschaftssumme, schwanken je nach Versicherer aber zwischen 0,8 - 2,5%. Die Versicherungsbeiträge sind schnell und verständlich berechnet, frei von extra Ausgaben und decken sämtliche Kosten. Einige Versicherungsgesellschaften bieten zusätzlich eine taggenaue Abrechnung der Anzahlungsbürgschaften an. Dies bringt in vielen Fällen eine erhebliche Kostenersparnis, da Vorauszahlungsbürgschaften oft nur eine kurze Laufzeit haben.

Im Vergleich zu Bankbürgschaften wird durch eine Bürgschaftsversicherung der Kreditrahmen des Unternehmens nicht belastet und kann für anderweitige Beschaffungen genutzt werden. Die Liquidität des eigenen Unternehmens steigert sich. Weiterhin müssen bei guter Bonität nur geringe, teilweise keine Sicherheiten beim Versicherer hinterlegt werden. Die Sicherheiten liegen meist zwischen 10-35% der Bürgschaftssumme und sind damit deutlich unter den Anforderungen der Bankbürgschaften. Mithilfe des Bürgschaftsrahmen können außerdem mehrere Bürgschaften wie beispielsweise die Gewährleistungsbürgschaft gleichzeitig unkompliziert und schnell abgeschlossen werden.

Wichtige Fragen auf einen Blick

Wann erlischt die Vorauszahlungsbürgschaft?

Grundsätzlich ist die Vorauszahlungsbürgschaft unbefristet und ihre Bedingungen zur Erfüllung werden individuell vertraglich beschlossen. Sobald die Vorauszahlung allerdings getilgt ist, wird die Bürgschaftsurkunde dem Auftragnehmer zurückgegeben und die Bürgschaft erlischt.

Wann wird die Vorauszahlungsbürgschaft zurückgegeben?

Ist die Vorauszahlung getilgt und alle vertraglichen festgehaltenen Bedingungen erfüllt, wird die Bürgschaftsurkunde an den Arbeitnehmer zurückgegeben und die damit verbundenen Ansprüche enden. Der Bürgschaftsrahmen kann nun wieder für andere Auftraggeber genutzt werden.

Welche Höhe besitzt die Vorauszahlungsbürgschaft?

Die Höhe der Vorauszahlungsbürgschaft liegt maximal bei 100% der Anzahlungssumme. In der Praxis beträgt diese aber nur 30-50% der Auftragssumme.

Wie hoch sind die Kosten bei einer Vorauszahlungsbürgschaft?

Bei einer guten Bonität kann bei einer Bürgschaft vom Versicherer bei einem Bürgschaftsrahmen von 50.000,00 € mit einem Jahresbeitrag von 754,40 € gerechnet werden. Liegt der Rahmen bei 250.000€ beträgt der Jahresbeitrag rund 3.000 €.

Gesamtlimit

Max. Einzelbürgschaft

Jahresbeitrag

50.000 €

50.000 €

754,40 €

125.000 €

125.000 €

1.796,00 €

250.000 €

62.500 €

3.000,00 €

Erhöhte Liquidität und garantierte Sicherheit

Seinem Auftraggeber Sicherheiten bei einer Vorauszahlung zu bieten, ist für einige Aufträge ein Muss, um überhaupt eine Ausführung zu erwirken. Eine Vorauszahlungsbürgschaft schafft hierfür Abhilfe. Eine abgeschlossene Bürgschaft bei einer Versicherung schafft dabei nicht nur finanzielle Freiheiten, sondern garantiert Ihrem Auftraggeber alle Sicherheiten, die er für seine Anzahlungen an Sie benötigt.  

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