Informationen zur BRAO- und Steuerberatergesetz-
Reform seit dem 01. August 2022
Die Novellierungen des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungs-gesellschaften treten mit Wirkung zum 01. August 2022 in Kraft.
Wesentliche Änderungen zur Berufshaftpflicht-Versicherung:
- Für alle Berufsausübungsgesellschaften ist zukünftig eine Berufshaftpflicht-Versicherung
erforderlich - Alle deutschen und europäischen Gesellschaftsformen können gewählt werden
- Grundsätzlich gilt eine Zulassungs- bzw. Anerkennungspflicht für alle Berufsausübungsgesellschaften! Hierbei sind Gesellschaften ohne Haftungsbeschränkung, z. B. GbR, ausgenommen
- Die interprofessionelle Zusammenarbeit mit weiteren Berufsgruppen (z.B. Architekten, Ärzten usw.) wird erleichtert
- Es gelten neue Pflichtversicherungssummen für Berufsausübungsgesellschaften
Informationen zu den Pflichtversicherungssummen und weitere Vorgaben
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Alle Berufsausübungsgesellschaften müssen seit 01. August 2022 eine eigene Pflichtversicherungssumme von mindestens 500.000 € haben
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Eine rechtskonforme Haftungsbeschränkung (z.B. für eine GmbH) ist, wie bisher auch, mit einer erhöhten Pflichtversicherungssumme verbunden
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Die Jahreshöchstleistung hängt zukünftig – hinsichtlich der Maximierung – von der Zahl der Gesellschafter und Geschäftsführer ab und beträgt mindestens den 4-fachen Betrag der Mindestversicherungssumme
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Bei Einzelkanzleien/Einzelpraxen ist keine Änderung der gesetzlichen Mindestversicherungssumme und der Jahreshöchstleistung gefordert
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Eine persönliche Titulardeckung für Rechtsanwälte ist weiterhin obligatorisch – für
Steuerberater gilt dies nur im Falle von Mandatstätigkeiten in eigenem Namen
Hinweise des BStBK-Präsidenten Prof. Dr. Schwab zu den neuen Pflichtversicherungssummen u.a.
Das Video verlinkt zum Youtube Kanal der Bundessteuerberaterkammer (BStBK).
Berufshaftpflicht: Wichtige Änderungen bei Sozietäten, PartG und StBG
Unter diesem Link finden sie die Hinweise der Steuerberaterkammer Sachsen zu diesem Thema.
Versicherungssummen im Überblick
Folgende Pflichtversicherungssummen gelten seit dem 01.08.2022 (in Euro):
Rechtsform | Rechtsanwälte (BRAO)
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Steuerberater (StBerG)
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Maximierung | ||||
Einzelkanzlei |
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vierfach p.a. | ||||
GbR |
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je Gesellschafter / Geschäftsführer einfach p.a., mindestens aber vierfach p.a. | ||||
PartG |
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PartG m bB (ggf. "klein") |
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GmBH / UG / AG (ggf. "klein") |
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OHG |
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KG (ggf. "klein") |
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*BRAO-Neuerung für "kleine" Berufsausübungsgesellschaften mit rechtsformbedingter Haftungsbeschränkung bei nicht mehr als zehn Berufsträgern (anwaltlich oder in einem sozietätsfähigen Beruf tätig).
Für Ihre Fragen rund um das Thema Berufshaftpflicht-Versicherung stehen Ihnen unsere Fachleute gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns.
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