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BRAO & StBerG Dannenberg Makler

Dannenberg GmbH - Ihre Berufshaftpflichtversicherung in guten Händen!

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Informationen zur BRAO- und Steuerberatergesetz-
Reform seit dem 01. August 2022

Die Novellierungen des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungs-gesellschaften treten mit Wirkung zum 01. August 2022 in Kraft.

Wesentliche Änderungen zur Berufshaftpflicht-Versicherung:

  • Für alle Berufsausübungsgesellschaften ist zukünftig eine Berufshaftpflicht-Versicherung
    erforderlich
  • Alle deutschen und europäischen Gesellschaftsformen können gewählt werden
  • Grundsätzlich gilt eine Zulassungs- bzw. Anerkennungspflicht für alle Berufsausübungsgesellschaften! Hierbei sind Gesellschaften ohne Haftungsbeschränkung, z. B. GbR, ausgenommen
  • Die interprofessionelle Zusammenarbeit mit weiteren Berufsgruppen (z.B. Architekten, Ärzten usw.) wird erleichtert
  • Es gelten neue Pflichtversicherungssummen für Berufsausübungsgesellschaften

Informationen zu den Pflichtversicherungssummen und weitere Vorgaben

  • Alle Berufsausübungsgesellschaften müssen seit 01. August 2022 eine eigene Pflichtversicherungssumme von mindestens 500.000 € haben

  • Eine rechtskonforme Haftungsbeschränkung (z.B. für eine GmbH) ist, wie bisher auch, mit einer erhöhten Pflichtversicherungssumme verbunden

  • Die Jahreshöchstleistung hängt zukünftig – hinsichtlich der Maximierung – von der Zahl der Gesellschafter und Geschäftsführer ab und beträgt mindestens den 4-fachen Betrag der Mindestversicherungssumme

  • Bei Einzelkanzleien/Einzelpraxen ist keine Änderung der gesetzlichen Mindestversicherungssumme und der Jahreshöchstleistung gefordert

  • Eine persönliche Titulardeckung für Rechtsanwälte ist weiterhin obligatorisch – für
    Steuerberater gilt dies nur im Falle von Mandatstätigkeiten in eigenem Namen

Hinweise des BStBK-Präsidenten Prof. Dr. Schwab zu den neuen Pflichtversicherungssummen u.a.

Das Video verlinkt zum Youtube Kanal der Bundessteuerberaterkammer (BStBK).

 

 

Berufshaftpflicht: Wichtige Änderungen bei Sozietäten, PartG und StBG

Unter diesem Link finden sie die Hinweise der Steuerberaterkammer Sachsen zu diesem Thema.

Versicherungssummen im Überblick

Folgende Pflichtversicherungssummen gelten seit dem 01.08.2022 (in Euro):

Rechtsform Rechtsanwälte (BRAO)
bisher ab 08/2022
Steuerberater (StBerG)
bisher ab 08/2022
Maximierung
Einzelkanzlei
250.000
Unverändert
250.000
250.000
Unverändert
250.000
vierfach p.a.
GbR
250.000
je Sozius
500.000
250.000
je Sozius
500.000
je Gesellschafter / Geschäftsführer einfach p.a., mindestens aber vierfach p.a.
PartG
250.000
je Partner
500.000
250.000
je Partner
500.000
PartG m bB
(ggf. "klein")
2.500.000 2.500.000
(1.000.000)*
unverändert 1.000.000
GmBH / UG / AG
(ggf. "klein")
2.500.000 2.500.000
(1.000.000)*
250.000 1.000.000
OHG
unzulässig 500.000
250.000 500.000
KG
(ggf. "klein")
unzulässig 2.500.000
(1.000.000)*
250.000 1.000.000

*BRAO-Neuerung für "kleine" Berufsausübungsgesellschaften mit rechtsformbedingter Haftungsbeschränkung bei nicht mehr als zehn Berufsträgern (anwaltlich oder in einem sozietätsfähigen Beruf tätig).

Für Ihre Fragen rund um das Thema Berufshaftpflicht-Versicherung stehen Ihnen unsere Fachleute gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns.

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